Rauchwarnmelder – Es geht um IHR Leben

 

Seit Februar 2015 müssen in Niederösterreich in allen Neubauten gem. OiB-Richtlinie Rauchwarnmelder in Gängen, Wohn- und Schlafräumen Rauchwarnmelder installiert werden (siehe NÖ Bautechnikverordnung 2014 Anlage 2 Punkt 3.11).

 

„In Wohnungen muss in allen Aufenthaltsräumen – ausgenommen in Arbeitsbereichen von Küchen – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

 

Was ist so ein Rauchwarnmelder?

Rauchwarnmelder sind nicht an die Feuerwehr angeschlossene Frühwarngeräte. Durch einen optischen Sensor im Gerät wird ein Lichtstrahl im Falle einer Verrauchung unterbrochen und somit der Alarm ausgelöst.

Gängige Modelle verfügen über eine 10-Jahres-Batterie. Achten Sie immer auf die angeführten und entsprechend erfüllten Normen. So muss unbedingt eine VdS-Zulassung bestehen und eine CE Kennzeichnung am Gerät vorhanden sein und die Norm ÖNORM EN 14604:2005 erfüllt sein. Günstige Modelle unter 10 € werden nicht empfohlen. Gute Geräte sind zwischen 18 und 50 Euro erhältlich. Es geht um Ihr Leben, da sollten Sie nicht sparen.

10-Jahres-Melder sind wartungsfrei und haben eine fest eingebaute Lithium-Batterie. Diese sollten spätestens nach 10 Jahren getauscht werden, da die Rauchkammer durch Staub verschmutzt (was zu Fehlalarmen führt) und die Batterie nicht mehr die entsprechende Leistung vorweisen muss.

 

Wo installiere ich die Geräte?

Bei Neubauten sieht die NÖ Bautechnikverordnung 2014 in der Anlage 2 vor, dass in „allen Aufenthaltsräumen – ausgenommen in Arbeitsbereichen von Küchen – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet werden“ muss. Das bedeutet: In Kinderzimmern, Schlafzimmern, Wohnzimmern, Speisezimmern, Arbeitszimmern und den Gängen zu diesen muss jeweils ein Rauchmelder installiert werden. In Küchen empfiehlt es sich, sogenannte „Thermodifferentialmelder“ zu verwenden. Diese reagieren nicht auf Rauch, sondern auf dauerhafte Temperaturerhöhungen wie bei einem Brand. Damit werden Fehlalarme durch Wasserdampf vermieden.

Bei Bestandsobjekten empfiehlt die Feuerwehr selbstverständlich einen nicht minderen Schutz. Aber zumindest im Wohnzimmer und dort, wo technische Geräte angebracht sind (Kühlschrank, Tiefkühler, Fernseher, Musikanlage, Computer und ähnliches) wird ein Rauchwarnmelder empfohlen. Die beste und sicherste Variante ist, das Bestandsobjekt wie einen Neubau zu behandeln. Wie gesagt: Es geht um Ihr Leben und das Ihrer Familie. Da ist sparen fehl am Platz.

 

Und was, wenn der Rauchwarnmelder anschlägt?

Handelt es sich um einen echten Brand und nicht um eine offensichtliche Täuschung, so sollten Sie sofort die Feuerwehr rufen (122: Besser einmal zu oft, als einmal zu spät). Warnen Sie alle in Ihrer Wohnung / in Ihrem Haus anwesenden Personen und flüchten Sie ins Freie. Sollte es sich um einen Entstehungsbrand handeln, so können Sie mit einem Handfeuerlöscher die erste Brandbekämpfung durchführen. Aber Vorsicht: Achten Sie immer auf Ihr eigenes Leben und gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. Weisen Sie die Feuerwehr ein und geben Sie genaue Angaben.

 

Und wenn der Rauchwarnmelder des Nachbarn anschlägt?

Wenn der Rauchwarnmelder in einer Nachbarwohnung anschlägt, so bleibt Ihnen nur den Nachbarn anzurufen, zu klopfen und die Feuerwehr zu rufen. Die Feuerwehr wird – sofern kein Schlüsseltresor oder eine andere Einrichtung vorhanden ist – die Tür oder das Fenster gewaltsam öffnen, um sich Zutritt zu verschaffen. Ihnen, als Notrufabsetzenden, ensteht dadurch kein Schaden und man kann Sie nicht zur Verantwortung ziehen, dass Sie helfen wollten. Die Entscheidung, wie bei einem solchen Fall vorgegangen wird, obliegt dem Feuerwehreinsatzleiter.

Quelle. FF Wiener Neustadt